Klasse B | Autoführerschein Troisdorf
Fahrschule Harbecke
Klasse B | Auto fahren lernen in Troisdorf
Erlaubte Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder):
- bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
- mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
- auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
- auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre
Anmeldung: Mit 17 1/2 Jahren
Fahrerlaubnisklasse B mit 17 (Begleitendes Fahren)
Führerschein mit 17 Jahren: Du kannst Dich bei uns auch für den Führerschein ein halbes Jahr vor Deinem 17 Geburtstag anmelden. Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ wurde das Mindestalter auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Führerscheinklasse BE für Pkw mit Anhänger
Erlaubte Fahrzeuge: Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre: Begleitetes Fahren)
Voraussetzung: Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)
Du möchtest den Autoführerschein machen? Vielleicht auch direkt mit Anhänger?
Dann besuch uns gerne in unserer Fahrschule in Troisdorf! Wir bilden Dich professionell und sicher aus, damit Du fit bist für den Straßenverkehr.
Melde Dich direkt hier online an – alle weiteren Informationen bekommst Du von uns!
Fahrschule Harbecke
Hast Du Fragen zum Führerschein?
Hast Du Fragen zum Führerschein? Dann komm gerne auf uns zu. Unser Team steht Dir bei allen Fragen rund um den Führerschein zur Seite! Besuch uns in unserer Fahrschule in Troisdorf, rufe uns an unter 02241 - 995 1939 oder schreiben uns eine E-Mail an die info@fahrschule-harbecke.de
B197 Automatikführerschein
Automatikführerschein B197 erlaubt auch das Fahren von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe.
- Keine Einschränkungen im Führerschein
- Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
- Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden
Was sind die Voraussetzungen für den B197?
Die praktische Fahrausbildung findet auf Fahrzeugen mit manuellem und Automatikgetriebe statt:
- Mindestens zehn Fahrstunden (à 45 Minuten) auf einem Schaltwagen der Klasse B im Rahmen der praktischen Führerscheinausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen inner- & außerhalb geschlossener Ortschaften mit Fahrlehrer
- Vorlage einer Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung über das Absolvieren der Stunden und Testfahrt
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B macht, musste bislang bei der praktischen Prüfung darauf achten, mit welchem Fahrzeug er sie absolviert.
Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wurde in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe gefahren werden. Mit dem B197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt.