Klasse A | Motorradführerschein Troisdorf

Fahrschule Harbecke

Klasse A | Wir bringen Dir bei sicher Motorrad zu fahren.

Fahrerlaubnisklasse A

Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Der Führerschein der Klasse „A“ schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.

Fahrerlaubnisklasse A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.

Fahrerlaubnisklasse A1

Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Mindestalter: 16 Jahre

Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein.

Führerschein Erweiterung B196

Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung vor zwei Jahren. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.

» Es genügt eine Fahrerschulung
» Keine theoretische und praktische Prüfung
» B196 gilt nur in Deutschland

Was darf man mit B196 fahren?
Neben allen Kraftfahrzeugen der Klasse B dürfen auch Krafträder der Klasse A1 geführt werden, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Muss man eine Prüfung machen?
Nein, es ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich. Erforderlich ist nur eine Fahrerschulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.

Welche Voraussetzungen bestehen für B196?
» Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
» Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
» Mindestalter 25 Jahre

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